Die langen Warteschlangen in den Bahnhofs- und Tankstellenshops zeigen: Das Bedürfnis für längere Ladenöffnungszeiten im Kanton Zug ist vorhanden. Die Initiative für zeitgemässe Ladenöffnungszeiten möchte diesem Interesse entgegenkommen und die Öffnungszeiten im Kanton Zug um eine Stunde verlängern.
Unsere Ansicht
Die gesellschaftlichen Bedürfnisse haben sich gewandelt. Moderne Familienstrukturen, vermehrte Einzelhaushalte und veränderte Arbeitszeiten verlangen nach einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten. Wir möchten flexiblere und gesellschaftsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen, damit der Detailhandel die Öffnungszeiten an den Bedürfnissen der Kunden im Kanton Zug ausrichten kann. Darum Ja zur Initiative für längere Ladenöffnungszeiten im Kanton Zug.
Unsere Initiative
§ 4 Abs. 1 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 (BGS 942.31) sei wie folgt zu ändern:
«An Montagen bis Freitagen können die Verkaufslokale ab 6 Uhr bis längstens 20 Uhr, an Samstagen bis längstens 18 Uhr geöffnet sein.»

Unsere Argumente
Gesetz der Realität anpassen
Immer mehr Menschen kommen erst nach 19.00 Uhr zum Einkaufen. Sie müssen heute auf Bahnhofsläden und Tankstellenshops ausweichen. Diese sind oft teurer und haben weniger Auswahl. Mit unserer Initiative wollen wir das Gesetz der Realität anpassen und dem Bedürfnis entgegenkommen.